Die Toolbox bietet dir eine Vielzahl an Handlungshilfen mit dem Ziel, Gleichstellung in Unternehmen und in der Verwaltung zu fördern. Verschiedene Bedingungen am Arbeitsplatz erschweren es besonders Frauen, sich weiterzuentwickeln und mit ihrem Gehalt für ihren Lebenserhalt zu sorgen. Neben Informationen über den Stand der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen findest du in der Toolbox Materialien, die dich in der Betriebs- und Personalratsarbeit unterstützen.
Frauen verdienen aktuell 18 % weniger als ihre männlichen Kollegen und enden mit knapp der Hälfte der Rente, die Männer erhalten. Durch die Förderung von Gleichstellung im Betrieb unterstützt du Frauen dabei, wirtschaftlich unabhängig zu werden, also langfristig finanziell abgesichert zu sein.
Mit der Präsentation über wirtschaftliche Unabhängigkeit kannst du auch andere Betriebsratsmitglieder für das Thema sensibilisieren.
Die Präsentation informiert dich über unser Projekt, unser Angebot und unsere Ziele.
Um zu ermitteln, was sich die Frauen in eurem Betrieb wünschen und wie es um Gleichstellung in eurem Betrieb steht, ist es sinnvoll, eine Umfrage unter den Beschäftigten durchzuführen. Mit den Ergebnissen kannst du auch gut vor deinen Betriebsratskollegen oder dem Arbeitgeber für eine Betriebsvereinbarung zum Thema Gleichstellung argumentieren.
Sowohl im Betriebsverfassungsgesetz als auch im Entgelttransparenzgesetz ist die Pflicht der Arbeitgeber verankert einen Gleichstellungsbericht zu erarbeiten. Dieser zeigt auf, wie es um Gleichstellung im Unternehmen steht.
Oft reicht es nicht, den Stand der Gleichstellung im Betrieb abzufragen. Damit der Betriebsrat und der Arbeitsgeber aktiv werden, musst du manchmal viel Überzeugungsarbeit leisten. Dafür geben wir dir hier eine Argumentationshilfe an die Hand, die dir verschiedene Argumente bietet.
Bei Veranstaltungen hast du die Möglichkeit, das Thema Gleichstellung anzusprechen und somit ins Bewusstsein deines Umfelds zu bringen.
In einer Betriebsvereinbarung können Pflichten des Arbeitgebers festgehalten werden, die die Gleichstellung im Betrieb fördern.
Betriebsvereinbarungen zum Thema Gleichstellung können unterschiedlich aussehen. Entweder fokussierst du dich auf einen Themenbereich, der sich zum Beispiel durch eine Umfrage als besonders notwendig herausgestellt hat, oder du setzt eine breite Betriebsvereinbarung auf, die mehrere Themen umfasst.
Was darf der Betriebs- oder Personalrat überhaupt anregen oder mitbestimmen? Hier findest du verschiedene Gesetzesgrundlagen, auf die du dich in deiner Arbeit beziehen kannst. Sie geben außerdem einen Überblick über deine Handlungsmöglichkeiten als Betriebs- oder Personalrätin beim Thema Gleichstellung.
Viele Betriebs- und Personalräte sind schon dabei, Gleichstellung in ihrem Betrieb umzusetzen. Schau dir unsere Beispiele Guter Praxis an, um zu erfahren, wie ihnen das gelungen ist.
Mit gezielten Qualifizierungsmaßnahmen blieben viele Frauen dem Konzern auch nach der Automatisierung erhalten. Durch eine Dokumentation der neuen Aufgaben erreichte der Betriebsrat eine Höhergruppierung der weiblichen Beschäftigten.
Das Netzwerk fördert mit Veranstaltungen, Mentoringprogramm und Arbeitsgruppen den Austausch unter den weiblichen Beschäftigten.
Beschäftigte teilen sich Führungsaufgaben- und Verantwortung. So gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Grundlage deiner Arbeit im Betriebsrat. Es beinhaltet bereits eine Vielzahl an Mitbestimmungsmöglichkeiten im Betrieb, doch die Arbeitswelt verändert sich stetig. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Modernisierung des Gesetzes und legt einen interessanten Reformentwurf vor.
Wirf auch einen Blick in unsere Feminare, in denen unsere Expert*innen Tipps für Betriebs- und Personalräte verraten.