Den Teilzeitwunsch solltet ihr weder im Anschreiben noch im Lebenslauf erwähnen. Bestenfalls auch nicht im Vorstellungsgespräch, sondern erst im Nachhinein äußern. Ihr könntet ansonsten schon im Bewerbungsprozess rausfallen, bevor man euch richtig kennenlernt und die Teilzeit für euch möglich macht.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist geregelt, dass Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen ihren Arbeitnehmer_innen die Reduzierung der Arbeitszeit ermöglichen müssen. Die Brückenteilzeit ermöglicht zudem einen befristeten Anspruch in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten. Das ermöglicht die Arbeitszeit zu reduzieren und anschließend zum bisherigen Arbeitszeitniveau zurückzukehren. Der Teilzeitanspruch ist i.d.R. nach sechs Monaten durchsetzbar. Vielleicht lohnt es sich diese Zeit abzuwarten. Dann ist oft auch die Probezeit vorbei und man hat stärkeren Kündigungsschutz. Hier noch ein Infosammlung dazu: www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/teilzeit/
Und hier zur Teilzeitreform 2019 („Brückenteilzeit, Aufstockung der Arbeitszeit und Arbeit auf Abruf“: www.dgb.de/-/1rG
Übrigens, im öffentlichen Dienst gibt es dank der Tarifverträge die sechs Monate Wartezeit nicht. Hier könnt ihr euren Teilzeitwunsch direkt bei der Vertragsverhandlung äußern, also dann wenn die Wahl bereits auf euch und eure Qualifikationen gefallen ist. Geht ruhig mit Selbstbewusstsein daran, denn schließlich will man euch ja schon im Unternehmen haben!
ABER ACHTUNG: Wegen der in Deutschland ausgeprägten Präsenzkultur kann es passieren, dass man weniger befördert wird, wenn man in Teilzeit arbeitet. Und häufig sind es Frauen, die in Teilzeit arbeiten. Das hat oftmals nichts mit eurer Kompetenz zu tun, sondern mit den vorherrschenden Stereotypen. Leider wird oft übersehen, wie effizient und strukturiert viele Teilzeitkräfte arbeiten, gerade Menschen mit Familienverantwortung. Lasst euch also nicht klein machen und unterschätzt selbst nicht den Wert eurer Arbeit!
VORSICHT vor Fehlern bei der Beantragung der Teilzeit! Lasst euch z.B. von eurem Betriebsrat beraten.