Überall steigen die Preise und du machst dir Gedanken darüber, wie du das mit deinem Lohn stemmen sollst? Genau dafür gibt es Unterstützung vom Staat. Durch den Dschungel an Sozialleistungen musst du dich nicht alleine schlagen. Unsere Expertin Sylvia Pfeiffer gibt einen Überblick über mögliche Hilfen, die du beantragen kannst. Wir sprechen darüber, welche Zuschüsse es überhaupt gibt und wer sie beantragen kann. Dabei rücken wir Leistungen für Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen in den Fokus. Außerdem gibt es Tipps, wohin du dich für Beratungen und Hilfe mit Anträgen wenden kannst.
Wohngeld ist eine Sozialleistung. Bürger*innen mit geringem Einkommen erhalten einen Zuschuss zur Wohnungsmiete.
Wenn du Wohngeld beziehst, bekommst du außerdem automatisiert einen Berechtigungsnachweis. Damit kannst du die öffentlichen Verkehrsmittel günstiger nutzen und bekommst Ermäßigung bei kulturellen Veranstaltungen oder in öffentlichen Einrichtungen wie im Schwimmbad.
Mieter*innen einer Wohnung können Wohngeld beantragen. Dabei wird der gesamte Haushalt in die Berechnung einbezogen. Ein Haushalt sind Ehepartner*innen, in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen, Verwandte (Kinder, Geschwister, Großeltern) sowie Pflegekinder und -eltern.
Grundsätzlich hast du auch trotz Vermögen einen Anspruch auf Wohngeld. Das Vermögen darf jedoch bestimmte Beträge nicht überschreiten: 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Wenn der Wohngeldhaushalt aus vier Personen besteht, liegt die Vermögensgrenze also bei 150.000 Euro.
Für die Berechnung, ob du Anspruch auf Wohngeld hast, ist dein Jahreseinkommen ausschlaggebend. Steuern und Versicherungsbeiträge werden dabei rausgerechnet. Ob dein Einkommen als „geringes Einkommen“ gewertet wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dein Einkommen muss höher als die Grundsicherung sein. Dann kommt es darauf an, ob du mit deinem Einkommen deine Miete decken kannst oder eben nicht, wie hoch deine Miete ist und mit wie vielen Personen du einen Haushalt teilst.
Deine Miete darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Dieser Betrag ist je nach Wohnort unterschiedlich. Gemeinden sind verschiedenen Mietstufen zugeordnet.
Das BMAS bietet einen Wohngeldrechner, mit dem du ausrechnen kannst, ob und wie viel Wohngeld dir voraussichtlich zusteht. Der DGB hat ebenfalls einen Wohngeldrechner konzipiert, der komplexer ist und unterschiedliche Einkommensarten einbezieht.
Wohngeld wird nur auf einen Antrag hin bewilligt!
Stell den Antrag bei deiner zuständigen Wohngeldbehörde. In Berlin ist beispielsweise jedem der zwölf Bezirke ein Wohnungsamt zugeordnet. Die Anträge dafür unterscheiden sich je nach Bundesland. Wenn du dringend Wohngeld brauchst, kannst du erst einen formlosen Antrag stellen.
Im Regelfall wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Danach musst du es wieder neu beantragen.
Wenn du einen Antrag stellst, wirkt er bis auf den 1. des Monats zurück. Das heißt: Wenn du am 30.01.23 einen Antrag auf Wohngeld stellst und er bewilligt wirst, bekommst du auch schon für den Zeitraum ab dem 01.01.23 Wohngeld.
Bürgergeld und Wohngeld schließen sich aus. Du kannst nicht beide Leistungen beziehen. Da die Ämter allerdings aktuell sehr lange brauchen, um Wohngeld zu bewilligen, lohnt es sich vielleicht erstmal einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, das wird dann verrechnet, sobald das Wohngeld bewilligt wurde.
Das kann gut sein. Da dein Einkommen in der Elternzeit geringer ist, kannst du für diese Zeit einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Wenn beispielsweise eine alleinerziehende Mutter Bürgergeld erhält, kann es sein, dass ihre Kinder Anspruch auf Wohngeld haben. Sie bekommen in dem Fall Unterhalt und Kindergeld, das je nach Mietbetrag nicht reicht, um die Miete der gemeinsamen Wohnung zu decken und können dann Wohngeld beantragen. Das lohnt sich für die Familie jedoch nicht immer, dass das der Mutter wiederum als Einkommen angerechnet wird. Such am besten eine Beratungsstelle auf, um das zu klären.
Studierende haben selten Anspruch auf Wohngeld. Weitere Infos bietet das Deutsche Studierendenwerk.
Oft reichen die Renten nicht aus, um Heimkosten zu decken. Es kann sein, dass deine Eltern Anspruch auf Sozialleistungen und eventuell auch Wohngeld haben. Such am besten eine Beratungsstelle auf, um das zu klären.
In dem Fall solltest du prüfen, ob du nicht auch Anspruch auf Bürgergeld hast. Wenn du über drei Monate auf dein Wohngeld (und damit auch auf den Berechtigungsschein) wartest, kannst du dem Amt gegenüber mit einer Untätigkeitsklage drohen. Die kannst du beim Verwaltungsgericht einreichen.
Das Wohngeld fällt ab dem 01.01.23 höher aus. Zudem wird die Einkommensgrenze angehoben, das heißt: Mehr Leute haben Anspruch auf Wohngeld. Das liegt vor allem an den Mietsteigerungen. Bei Personen, die schon Wohngeld beziehen, wird das Wohngeld entsprechend angepasst.
Wenn du eine hohe Heizkosten Nachforderung bekommen hast und die nicht mit deinem Einkommen decken kannst, hast du eventuell Anspruch auf Heizkostenerstattung.
Wenn du Wohngeld beziehst, sind damit die Nebenkosten bereits abgedeckt. Wenn du jedoch aufgrund der steigenden Energiepreise eine hohe Abrechnung mit Nachzahlungsaufforderung bekommst, kann es sein, dass du in dem Monat hilfsbedürftig bist und die Nebenkosten übernommen werden. Dabei ist es wichtig, dass du den Antrag rechtzeitig stellst, also in dem Monat, in dem die Nachzahlung fällig wird. Es reicht aus, wenn du einen formlosen Antrag stellst und schreibst, dass du erhöhte Nebenkosten hast, eine Kostenübernahme wünscht und die Unterlagen nachreichst.
Wenn du sowieso Bürgergeld beziehst, reichst du einfach deine Nebenkostenabrechnung ein, diese wird dann übernommen.
Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt. Er dient der Absicherung der Kinder und wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. So soll vermieden werden, dass Personen Bürgergeld in Anspruch müssen.
Elternpaare oder Alleinerziehende, die zwar für sich selbst sorgen können, deren Einkommen aber nicht ausreichen, um den Bedarf der gesamten Familie zu decken.
Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein, im gleichen Haushalt leben und darf nicht verheiratet sein.
Das Bruttoeinkommen der Familie muss mind. 900 Euro (bei Paaren) und 600 Euro (bei Alleinerziehenden) betragen. Damit sind sie unabhängig vom Bürgergeld.
Bei der Bundesagentur für Arbeit kannst du online ermitteln, ob du Anspruch auf Kinderzuschlag hast.
Für die Berechnung wird das Einkommen der letzten sechs Monate betrachtet. Zum Einkommen gehören auch Kurzarbeitergeld, Elterngeld und Unterhalt. Anspruch haben Familien mit kleinem Einkommen.
Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 1. Januar 2023 maximal 250 Euro pro Monat pro Kind. Darin ist der Sofortzuschlag von 20 Euro enthalten.
Kinderzuschlag musst du bei der Familienkasse beantragen. Er wird in der Regel für 6 Monate bewilligt und muss nach dem Zeitraum wieder neu beantragt werden.
Wenn du Kinderzuschlag bekommst, stehen dir noch weitere Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe zu. Das heißt, dass dein Kind kostenlos an einem Mittagessen in der Kita oder Schule teilnehmen kann und Schulausflüge oder Klassenfahrten sowie Lernförderung übernommen werden. Außerdem erhälst du 15 Euro zusätzlich für Sportvereine oder Musikunterricht.
Diese zusätzliche Kostenübernahme steht dir zu, wenn du Bürgergeld oder Kinderzuschlag bekommst. Die Kosten reichst du einfach ein.
Ja, auch ein Familienurlaub kann bezuschusst werden. Je nach Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der Familienmitglieder kann es einen Zuschuss zu Unterbringungs- und Verpflegungskosten geben.
Alle Familien müssen einen Eigenanteil an den Kosten mit 1 Euro pro Person pro Tag leisten.
Alle Informationen dazu gibt es beim Jugendamt oder bei Familien- bzw. Jugendverbänden.
Das sind spezielle Kurmaßnahmen, die sich besonders, aber nicht nur, an alleinerziehende Mütter richten und gegebenenfalls vom Staat übernommen werden. Darüber kannst du dich bei den Wohlfahrtsverbänden informieren.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung speziell für Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung trägt. Sorgerechtsregelungen spielen dabei keine Rolle.
Du bekommst einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil seinen Anteil am Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig zahlen kann.
Kinder bis 12 Jahren haben generell Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Kinder von 12 bis 17 Jahren haben nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch: sie sind nicht auf Bürgergeld angewiesen oder wären mit Unterhaltsvorschuss nicht auf Bürgergeld angewiesen.
Für den Unterhaltsvorschuss muss keine Vaterschaft anerkannt sein. Der Kindesvater muss aber benannt werden, bei Zweifel können auch zwei mögliche Väter benannt werden.
In Sozialberatungsstellen bekommst du gute Beratungen. Auch bei den Gewerkschaften gibt es Sozialberatungsstellen. Adressen und Kontakte findest du im Internet.
Lass dich beraten! Vor allem in Situationen, in denen du unsicher bist oder auch wenn ein Antrag von dir abgelehnt wurde.
Alle, die ein geringes Einkommen haben. Besonders Alleinerziehende sollten Beratung in Anspruch nehmen, da für sie verschiedene Leistungen in Betracht kommen. Lass auch deinen Bescheid fürs Bürgergeld prüfen, wenn du zum Beispiel erhöhte Kosten hast.
Die Gewerkschaften treten auf der politischen Bühne für Arbeitnehmer*innen und Personen mit geringem Einkommen ein. Einige Maßnahmen, wie der Strompreisdeckel, das Abschöpfen von Zufallsgewinnen oder Einmalzahlungen an Rentner*innen und Studierende, hätte es ohne den Druck des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften nicht gegeben. Auch weiterhin fordert der DGB Solidarität in der Krise!