Ist „Altersvorsorge“ ein Fremdwort für dich? Keine Angst, wir gehen das zusammen an. Schieb das Thema nicht auf die lange Bank. Denn JETZT ist höchste Zeit an deine Zukunft zu denken!
Hier kannst du dir die komplette Dokumentation zu unserem zweiten Feminar mit den Expert_innen Heike Sibinski und Ingo Schäfer anschauen.
Viel Spaß beim Informieren und Nachlesen!
Hier kannst du alle Fragen, die im Feminar gestellt wurden und die dazugehörigen Antworten von unseren Expert_innen Heike Sibinski und Ingo Schäfer nachlesen. Außerdem findest du weitere Links und Lesetipps zum Thema.
Ganz einfach: Sparen! Aber wie?
Du solltest strukturiert an das Thema rangehen und zuerst einen Kassensturz machen: Was habe ich schon? Was bekomme ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Informationen dazu findest du auf der Renteninformation oder kannst es direkt bei der Rentenversicherung ausrechnen lassen), was aus privater Altersabsicherung? Und was möchte ich im Alter haben?
Viele stellen schnell fest, dass die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen/gering ausfallen werden, weshalb es wichtig ist sich darüber hinaus zu informieren, wie ich mich als Frau gut für das Alter absichern kann.
Bevor du dich an deine Altersvorsorge machst, ist es jedoch vorher wichtig zu überlegen, welche Stolpersteine dir auf deinem Lebensweg bis zum Alter begegnen können. Hast du jetzt schon an eine Haftpflichtversicherung gedacht? Dadurch kannst du mögliche anfallende Zahlungen umgehen, wenn du z. B. ungewollt einer Person Schaden zufügst (Stichwort: Unfall). Leider hat nur 1/3 aller Deutschen diese Versicherung, auch wenn man sie schon für unter 100 Euro im Jahr abschließen kann.
Im nächsten Schritt kannst du dich an deine Altersvorsorge machen. Hier geht es darum die großen sogenannten „biometrischen Risiken“ abzusichern:
Beratung der Deutschen Rentenversicherung gibt es per Service-Telefon, im Chat oder direkt in der Beratungsstelle vor Ort. Mehr Informationen dazu findest du hier.
Grundsätzlich ja, denn jeder Monat zählt! Nicht nur die Höhe, sondern auch die Dauer der Einzahlungen ist wichtig. Es sei denn, du hast vor nach dem Studium selbständig zu arbeiten und dich eigenständig abzusichern. Aber auch dann könntest du dir die gezahlten Beiträge erstatten lassen.
Es gibt die Möglichkeit Beiträge für Schul- und Studienzeiten nachzuzahlen. Damit kannst du deine Rente im Alter erhöhen. Bis zum 45. Lebensjahr hast du Zeit diese Beiträge nachzuzahlen, schrittweise oder mit einer Einmalzahlung. Die Summe, die du pro Monat nachzahlen kannst, liegt zwischen 85 Euro und 1.200 Euro. In welcher Höhe das sinnvoll und möglich ist, muss im individuellen Fall geklärt werden. In der Regel kannst du diese Beiträge sogar von der Steuer absetzen.
Lehrlinge und Auszubildende sind in der Deutschen Rentenversicherung abgesichert. Und dies ab dem ersten Tag der Berufsausbildung oder Lehre!
Berufsausbildungszeiten sind übrigens beitragsgeminderte Zeiten. Kurze Erklärung: Die Berufsausbildung wird in der Regel „schlechter“ bezahlt, als die „normale“ versicherte Tätigkeit. Die Entgeltpunkte aus der versicherten Arbeit wären somit immer niedriger. Damit entstehen dem Lehrling tatsächliche Verluste in der Rente. Damit dem versicherten Lehrling dieser Nachteil zum Teil ausgeglichen wird, sind die Lehrzeiten beitragsgeminderte Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten erhalten zu den normalen Verdienstzeiten einen gesonderten Zuschlag an Entgeltpunkten. Mit diesem Zuschlag kann der Versicherte seine Entgeltpunkte für die Rente sichern. Seine Rente sozusagen aufpeppen!
Für die Anerkennung der beruflichen Ausbildung als rentenrechtlich relevante Zeit ist es übrigens irrelevant, ob die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde oder ein Abschluss überhaupt dafür vorgesehen ist. Neben der eigentlichen Berufsausbildung zählen ebenso die berufliche Fortbildung und Umschulung in Betrieben der Wirtschaft und vergleichbaren Einrichtungen, Berufspraktika sowie betriebliche Anlernzeiten von mindestens drei Monaten als Berufsausbildung.
Deine Rentenversicherung berechnet sich unabhängig davon, ob du verheiratet bist oder nicht.
Bei einer Scheidung gibt es allerdings einen Versorgungsausgleich. Lassen du und dein_e Partner_in euch scheiden, werden sämtliche in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte hälftig geteilt. Das bedeutet, dass ihr beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit habt. Falls beide Ehepartner_innen Versorgungsanrechte erworben haben, kommt es zu einem gegenseitigen Ausgleich der Anrechte.
Oder man macht das sogenannte „Rentensplitting“ im Alter. Ehepartner_innen oder eingetragene Lebenspartner_innen haben die Möglichkeit, die Rentenansprüche aus der Ehezeit zu gleichen Teilen untereinander aufzuteilen. Der_die Partner_in mit den höheren Rentenansprüchen gibt also einen Teil seiner Ansprüche an den_die Partner_in ab.
Wichtig besonders für Frauen ist es auch im Ehezeitraum Rentenbeiträge zu zahlen, um eine eigene auskömmliche Altersversorgung zu haben.
Die Berücksichtigung der Kinderziehung ist ein wichtiger Bestandteil in der Rentenversicherung. In den ersten drei Jahren bekommt eine Mutter pro Jahr das an Rente, was dem Durchschnittsgehalt aller entspricht. Aktuell sind das 31 Euro Rente für ein Jahr Kindererziehung (also für drei Jahre ca. 90 Euro), zusätzlich zu dem, was ich selbst an Rentenansprüchen habe. Dies gilt für Geburten am 1992.
Für Kinder, die früher geboren wurden, gibt es bisher nur zwei Jahre sogenannte „Mütterrente“, also insgesamt ca. 60 Euro.
Achtung: Für die Anerkennung der Mütterrente musst du bei der Rentenversicherung mit einem Antrag erklären, dass du das Kind erzogen hast. Lass dich beraten!
Grundsätzlich werden die Kindererziehungszeiten der Mutter angerechnet. Wenn der Kindesvater diesen Antrag stellen möchte, sollte man sich frühzeitig bei der Rentenversicherung melden. Ungefähr zwei Monate nach der Geburt bekommt man dazu ein Schreiben von der Rentenversicherung.
Auch Pflegezeiten von Angehörigen solltest du auf alle Fälle beantragen. Es ist möglich, dass die Pflegekasse Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt.
Die Steuer muss unabhängig von der Rente betrachtet werden. Die Auswirkungen auf deine Rente sind also indirekt. Du solltest dir aber gut überlegen, ob du in der Steuerklasse 5 landen möchtest. Denn das heißt automatisch, dass du weniger verdienst. Und dein Verdienst ist maßgeblich für deinen späteren Rentenanspruch.
Zusätzliches Einzahlungen zu den Pflichtbeiträgen gehen in der Regel nicht. Du kannst dich über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus allenfalls privat absichern. Für Schul- und Studienzeiten kannst du aber wie oben bereits erwähnt Rentenbeiträge nachzahlen, um den Gesamtzeitraum, in dem du Rentenbeiträge bezahlt hast zu verlängern.
Es ist genau genommen eine Renteninformation, die du bekommst. Fälschlicherweise wird dies im Volksmund „Rentenbescheid“ genannt. Du bekommst die Renteninformation ab einem Alter von 27 Jahren automatisch jedes Jahr zugeschickt und/oder wenn du fünf Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hast. Einen Rentenbescheid bekommst du nur einmal und zwar dann, wenn du in Rente gehst.
Diese Renteninformation wird seit 2002 verschickt, weil es damals einen Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge gab. Die Leistungen der Rentenversicherung werden nach und nach vom Gesetzgeber abgeschmolzen und Versicherte sind mehr und mehr gefragt, sich um ihre private Altersvorsorge zu kümmern. In dem Zuge wurden vom Gesetzgeber verschiedene Fördermöglichkeiten verstärkt oder neu eingeführt, wie z. B. die betriebliche Altersversorgung (wird über den Betrieb/Arbeitgeber abgeschlossen) und die Riester- und Basisrente (auch Rürup-Rente genannt), die du privat abschließen kannst. Der Staat unterstützt das auf steuerliche Art.
In der Renteninformation wird festgehalten, wann du ohne Abschläge in die sogenannte „Regelaltersrente“ gehen kannst (bei dir wahrscheinlich ab 67 Jahren).
Drei Zahlen/Beträge werden angegeben:
1. Die Summe, die dir zusteht, wenn du zum Zeitpunkt des Erstellens der Information voll erwerbsgemindert wärst (also wenn du wegen gesundheitlicher Einschränkungen ab heute nicht mehr arbeiten könntest). Wenn der Betrag nicht zufriedenstellen ist, musst du dich privat für den Fall der Erwerbsunfähigkeit absichern (Stichwort: Berufsunfähigkeitsversicherung à hier hilft dir die Verbraucherzentrale weiter).
2. Der zweite Betrag stellt das, was du heute an „Rentenanwartschaften“ erworben hast dar. Also das, was du ab einem Alter von 67 Jahren bekommen würdest, ohne je einen weiteren Beitrag zu zahlen. Die Info ist besonders wichtig für die Berufsgruppen, die nicht verpflichtet sind in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.
3. Der dritte Betrag würde sich mit 67 Jahren ergeben, wenn du weiterhin so viel einzahlst, wie in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt.
Diese Beträge gelten nur als Orientierungshilfe und sind keine finale Summe. Die Inflation, aber auch die Rentenanpassung (ca. zwei Prozent im Jahr) sind in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Bei den angegebenen Beträgen in der Renteninformation handelt es sich um Brutto-Beträge. Pauschal solltest du 10 Prozent deiner Brutto-Rente für die Krankenkasse abziehen. Die Rentenversicherung beteiligt sich an den Krankversicherungsbeiträgen. Nur die Pflegeversicherung musst du als Renter_in alleine bezahlen. Dazu kommt die Steuer, natürlich im Verhältnis zu deinen Einkünften.
Bei Einkünften nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Steuern relativ gering. Bei sonstigen Einkünften (z. B. aus privater Altersvorsorge) stehen Abzüge an.
Wenn du genau wissen möchtest, was du am Ende in der Tasche hast, gibt es die Möglichkeit die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu besuchen und sich die Abzüge berechnen zu lassen.
Eine zusätzliche Altersvorsorge ist immer sinnvoll. Die Riester-Rente steht vielfach in Kritik. Dabei lohnt sich in der Regel gerade für junge Frauen in den ersten Berufsjahren eine Riester-Rente. Es gibt sogenannte „progressionsunabhängige Zulagen“ , d. h. die Zulagenhöhe – ab nächstem Jahr liegt diese bei 175 Euro/Jahr – wird immer dann vom Staat ausgezahlt, wenn ich vier Prozent von meinem Vorjahreseinkommen in einen Riestervertrag einzahle. Dann ist es egal, ob ich 60 Euro (Mindestbeitrag) oder 1.900 Euro einzahle – es gibt immer einen Zuschlag von 175 Euro.
Für Berufseinsteiger_innen gibt es zusätzlich noch einen Bonus: Sparer_innen erhalten einmalig 200 Euro, sofern sie im Jahr des Abschlusses noch keine 25 Jahre alt sind.
Und für Eltern gibt es noch eine Kinderzulage: Diese liegt abhängig vom Geburtsjahr des Nachwuchses bei 185 Euro oder 300 Euro jährlich; wird aber nur für kindergeldberechtigte Kinder gezahlt. Die Kinderzulage erhält der Elternteil, der das Kindergeld bekommt.
Weitere Infos dazu: www.riester-rente.net.
Nein, die Riester-Rente ist gerade für Geringverdienende gedacht. Wer wenig verdient oder auch mal für eine Zeit gar kein Einkommen hatte, macht mit der Riester-Rente wenig falsch. Denn für Geringerverdienende kann sich eine Förderquote von bis zu 90 Prozent ergeben. Die Förderquote ergibt sich aus dem, was du selbst einzahlst und was der Staat dir als Zulage dazugibt. Gerade wenn du wenig verdienst und zusätzlich noch kleine Kinder hast, potenziert sich die Zulage sehr schnell (s. vorherige Antwort).
Für Besserverdienende lohnt es sich auf eine andere Weise – Stichwort „zusätzlicher Sonderausgabenabzug“ bei der Steuer. Hier gibt es on top, zu der Zulage, eine Steuerermäßigung.
Du kannst den Vertrag „ruhend“ stellen. Du kannst aber auch ohne Förderung weiterzahlen, wenn du bspw. durch ein Studium eine Weile nicht förderberechtigt bist. Wenn du aber Kinder erziehst, dann bist du wiederum förderfähig und musst mind. 60 Euro einzahlen. Gut zu wissen: als Mindestbeitrag sind fünf Euro/Monat vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Es ist auch möglich mehrere Riester-Verträge parallel zu besparen bzw. einen Vertrag ruhen zu lassen und einen neuen Vertrag zu beginnen. Die Zulagen bekommst du auf bis zu zwei Riester-Verträge aufgeteilt.
Vergleichbar mit der Rentenversicherung: Je jünger du anfängst zu sparen, desto besser. Eine Riester-Rente ist an sich nichts anderes als eine private Lebensversicherung. Allgemein gilt: Vergleiche mehrere Produkte vorab und informiere dich gründlich. Gerade wenn du (noch) wenig verdienst oder in Teilzeit arbeitest, macht es Sinn eine geförderte, stattlich unterstütze Versicherung abzuschließen!
Hier hilft dir auch die Verbraucherzentrale weiter, bei der Suche nach einer geeigneten Lebensversicherung: www.verbraucherzentrale.de/beratung
Das ist sehr abhängig vom Vertrag. Wichtig ist, dass diese Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen wird, solang man noch gesund ist und die Prämie gering. Gerade bei Bürojobs sind Rückenleiden nicht zu unterschätzen. Sobald eine Diagnose vorliegt, ist der monatliche Beitrag nicht mehr so günstig.
Auch hier kannst du dich bei deiner Verbraucherzentrale vor Ort informieren, ob und welche Berufsunfähigkeitsversicherung für dich Sinn macht: www.verbraucherzentrale.de/beratung
Den ersten Schritt solltest du bei der Deutschen Rentenversicherung machen. Verschaffe dir einen Überblick, welche Ansprüche du aus der gesetzlichen Rentenversicherung hast.
Dann kommen die Verbraucherzentralen (gegen geringen Kostenbeitrag) und Versicherungsvermittlungen ins Spiel. Vorsicht bei nicht unabhängigen Finanzberater_innen.
Hier ist entscheidend, was deine Tätigkeit als Selbstständige ist.Bist du (ev. unbemerkt) bei der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig? Oder bist du in einem „verkammerten“ Beruf tätig?
Es gibt auch die Möglichkeit auf Antrag freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dann hättest du alle Pflichten, aber auch alle Rechte der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beim Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung gibt es weitere Auskünfte dazu: 0800/1000 4800. Lass dich beraten!
Du kannst z. B. während deines Auslandsaufenthaltes freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, wobei vorab zu klären wäre, ob du nicht dem Rentenversicherungssystem im Ausland angehörst. Gerade im europäischen Raum werden die Zeiten angerechnet, sodass sie am Ende auch für die Deutsche Rentenversicherung gelten.
Informiere dich genauer für deinen konkreten Fall direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Natürlich! Langfristig liegt die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung bei über drei Prozent.
Die Deutsche Rentenversicherung ist und bleibt ein verlässlicher Partner für die Zukunft, denn sie hat nicht nur die beiden Weltkriege, sondern auch die Finanzkriese überstanden. Hinsichtlich der privaten Vorsorge solltest du genauer hinschauen.
Die Rentenversicherung kommt für mehr als 85 Prozent der Einkünfte der Rentner_innengeneration auf. Daneben bietet sie ihren sogenannten Kund_innen Auskunft und Beratung. Außerdem verfügt die Deutsche Rentenversicherung über ein großes Angebot an Rehabilitationsleistungen, sei medizinische Kuren oder Umschulungen, falls der vorherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
In den 2000ern wurde in Deutschland beschlossen die Rente zu senken. Das heißt, dass die Rente im Vergleich zu den Löhnen an Wert verliert. Von heute bis 2045 soll das Rentenniveau im Vergleich zu den Löhnen noch um weitere 15 Prozent sinken. Wenn ich also nicht lang genug Beiträge in die Rentenversicherung zahle oder weniger verdiene, habe ich eine entsprechend niedrige Rente zu erwarten und muss privat oder betrieblich vorsorgen. Das ist mittlerweile aber leider für viele ein schwieriges Unterfangen.
Die zentrale Aufgabe der Gewerkschaften ist es Tarifverträge abzuschließen. Sie sorgen dafür, dass die Menschen höhere Löhne bekommen. Damit und darüber hinaus stehen sie dafür ein, dass Frauen genauso bezahlt werden wie Männer. Wenn Frauen mehr verdienen, profitieren sie nicht nur in ihrer derzeitigen Situation davon, sondern können dadurch besser für ihr Alter vorsorgen, da sie dementsprechend höhere Beiträge einzahlen können.
Gewerkschaften kämpfen auch dafür, dass das gesetzliche Rentenniveau wieder angehoben wird. Dazu gibt es eine große Kampagne des DGB:www.rente-muss-reichen.de. Gewerkschaften fordern auch einen solidarischen Ausgleich bei Auszeiten durch Kindererziehung, bei Pflege und eine ordentliche Rente bei geringem Lohn, wovon gerade viele Frauen betroffen sind.
Ans Herz legen wollen wir euch hier den Rentenrechner von der Gewerkschaft ver.di: www.rente-staerken.verdi.de/rentenrechner Mit diesem Online-Rechner kannst du schon jetzt ausrechnen, wie viel Rente du erwarten kannst.
Durch die Änderung in der Altersstruktur (die Lebenserwartung der Menschen steigt, die Geburtenraten bleiben anhaltend) verschiebt sich das ursprünglich ausgewogene Verhältnis von Versicherten zu Rentner_innen immer weiter: Weniger Beitragszahler_innen stehen mehr Rentner_innen gegenüber.
Um die Auswirkungen der demographischen Veränderungen auf Rentner_innen und Beitragszahler_innen gleichmäßig zu verteilen, wird die Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoarbeitseinkommen künftig geringer ausfallen als bisher – das Rentenniveau wird sinken.
Zusammen mit der gesetzlichen Rente soll die private oder/und betriebliche Altersvorsorge dazu beitragen, dass auch die künftigen Rentner_innen über einen angemessenen Lebensstandard im Alter verfügen.
Der Staat fördert dies mit Zulagen bzw. der Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente oder durch die steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung von Gehaltsteilen über den Betrieb im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Darüber hinaus steht mit der sogenannten Basis- bzw. Rürup-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge zur Verfügung.
Ein altes chinesisches Sprichwort sagt: „Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt!“. Dieser erste Schritt ist bei der Altersvorsorge die erste Sparrate.
Im Bereich der Altersvorsorge gilt der Grundsatz: „Je früher, desto besser.“ Denn: Der benötigte Kapitalaufwand für den Aufbau einer Altersvorsorge ist geringer, wenn man sich frühzeitig für ein Altersvorsorgeprodukt entscheidet. Je länger der Zeitraum der Ansparphase ist, desto höher ist das Kapital, das im Alter zur Verfügung steht. Der Grund liegt in den Auswirkungen des Zinseszinses.
Wer beispielsweise 40 Jahre lang monatlich 50 Euro anspart, kann bei einem Prozent Verzinsung mit einem Kapitalstock von rund 30.000 Euro rechnen. Diese setzt sich aus 24.000 Euro Einzahlungen und 6.000 Euro Zinsen zusammen. Wer zwanzig Jahre später startet, erhält bei der doppelten Einzahlung (100 Euro) rund 3.500 Euro weniger, d. h. 26.500 Euro. Die Summe der Einzahlungen (24.000 Euro) ist identisch. Durch die kürzere Laufzeit ergeben sich jedoch nur 2.500 Euro an Zinsen.
Anders ausgedrückt: Wer früher mit dem Besparen eines Vertrages beginnt, kann bei gleichbleibender Beitragsleistung ein höhere Ablaufleistung erwarten.
Die Voraussetzungen für den Aufbau eines ausreichenden Alterseinkommens sind bei jedem unterschiedlich. Entscheidend ist es deshalb, den richtigen „persönlichen Mix“ aus den verschiedenen Vorsorgeformen sowie die individuell passende staatliche Altersvorsorge-Förderung herauszufinden.
Da Alterseinkünfte nicht nur aus der gesetzlichen Rente, sondern auch aus betrieblicher Altersversorgung oder privater Vorsorge (z. B. einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung) bestehen können, spricht man auch vom „Drei-Säulen-Modell“.
DGB/Was verdient die Frau?/Sibinski
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt für den größten Teil der Bevölkerung die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Fast 90 Prozent der Erwerbstätigen haben Ansprüche aus der Rentenversicherung. Außerdem ist die gesetzliche Rente heutzutage die Quelle von beinahe zwei Dritteln des Einkommens der älteren Bevölkerung.
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch künftig das wichtigste Standbein der Altersvorsorge. Ihre Vorteile bestehen vor allem darin, dass
alle Rentner_innen über Rentenanpassungen an der Entwicklung der Arbeitnehmerverdienste beteiligt werden.
Neben der privaten Altersvorsorge gibt es die Möglichkeit, staatlich gefördert über den Betrieb vorzusorgen.
Durch den Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung (offiziell: Entgeltumwandlung) hat in der Regel jede_r Beschäftigter das Recht, dass ein Teil vom Verdienstes in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können die Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt werden.
Ab 2018 kann die betriebliche Altersversorgung durch neue gesetzliche Regelungen attraktiver werden.
Eine weitere Form der privaten Leibrentenversicherung ist die Rürup-oder Basis-Rente. Sie steht als dritte Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge neben der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung.
Die in eine Basisrente eingezahlten Beiträge werden steuerlich gefördert und können (gemeinsam mit Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung) bis zu einer bestimmten Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht und somit bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden.
Seit 2002 fördert der Staat die zusätzliche Altersvorsorge. Wer selbst in einer bestimmten Höhe Beiträge zahlt, kann dafür Zulagen erhalten und diese mit den Beiträgen zusätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die staatliche Förderung ist bei privaten Altersvorsorgeverträgen daran gebunden, dass die Beiträge in einen sogenannten zertifizierten, das heißt förderfähigen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Sie können privat vorsorgen, aber auch über den Arbeitgeber einen Riester-Vertrag abschließen. Der Mindesteigenbeitrag beträgt grundsätzlich vier Prozent (maximal 2.100 Euro) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr.
Ab 2018 erhöht sich die Grundzulage auf 175 Euro
Beispiel:
Beate, 36 Jahre, ledig, 2 Kinder (geboren 2006 und 2009), Vorjahreseinkommen 20.000 Euro, Beitragsjahr 2017
Mindesteigenbeitragsberechnung | Euro |
Beitragspflichtige Einnahmen im Vorjahr | 20.000 |
davon 4 % | 800 |
höchstens | 2.100 |
anzusetzen | 800 |
abzüglich Zulagen (1 x 154 Euro, 1x 185 Euro, 1x 300 Euro) | 639 |
Mindesteigenbeitrag | 161 |
Sockelbetrag | 60 |
maßgebender Mindesteigenbeitrag: | 161 |
Reichen die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, hilft die Grundsicherung.
Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und Vermögen (auch des Partners/der Partnerin) ab. Zum Einkommen gehören beispielsweise Renten, Kindergeld und Erwerbseinkommen (auch aus einem sogenannten Minijob).
Bei der Anrechnung von Einkommen ergibt sich zu 01.01.2018 eine wichtige Änderung:
Einkünfte, sind von der Bedürftigkeitsprüfung ausgenommen sind, wenn diese durch freiwillige Vorsorge angespart wurden. Freigestellt wird ein Sockelbetrag in Höhe von 100 Euro sowie ein weiterer Betrag in Höhe von 30 % der übersteigenden Einkünfte aus einer zusätzlichen Altersvorsorge. Künftig können damit bis zu 202 Euro im Monat als Freibetrag geltend gemacht werden.
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DGB/Heike Sibinski
Heike Sibinski kennt sich mit Altersvorsorge wirklich aus. Sie arbeitet seit 25 Jahren in unterschiedlichen Bereichen bei der Rentenversicherung und hat in dieser Zeit unzählige Fragen beantwortet.
Bis zum Jahr 2000 war sie Beraterin in der Auskunfts- und Beratungsstelle Mannheim. Danach hat sie sie sich zusätzlich auf das Thema der geförderten Altersvorsorge konzentriert. Seitdem ist sie innerhalb der Rentenversicherung Ansprechpartnerin für alle fachlichen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge, Autorin von Studientexten und Vorträgen zur Altersvorsorge.
DGB/Ingo Schäfer
Ingo Schäfer arbeitet beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und weiß, warum Alterssicherung besonders ein Thema für Frauen ist. Er wird uns verraten, wie man den „Rentensinkflug“ stoppt und warum es wichtig ist sich einer Gewerkschaft anzuschließen.
Schon seit mehr als elf Jahren beschäftigt er sich beruflich mit dem Thema Rente und Alterssicherung und hat hierzu bereits einiges publiziert. Ehrenamtlich engagiert er sich seit 2011 auch in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung. Unter anderem hilft er den Versicherten dort als Berater bei ihrem Rentenantrag und bei ihren Fragen zur Rente.
DGB/Helma Sick/Quirin Leppert
Helma Sick ist Geldexpertin und berät Frauen in finanziellen Fragen. Uns stellt sie ihr Buch "Ein Mann ist keine Altersvorsorge. Warum finanzielle Unabhängigkeit für Frauen so wichtig ist“ vor, welches sie zusammen mit der ehemaligen Familienministerin Renate Schmidt geschrieben hat. Darin erklären sie, in welche Fallen Frauen häufig tappen und was sie dagegen tun können.
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